EXKLUSIVER SERVICE FÜR AUSLÄNDISCHE INVESTOREN
Für Ausländer: Investitionen in der Türkei.
Ob Sie in der Türkei leben oder nicht — KENTKURAN Immobilien und KENTKURAN Legal übernehmen für Sie jeden technischen Schritt, mit dem ein ausländischer Investor konfrontiert wird: Sprachbarrieren, Vollmacht und Apostille, Steueridentifikationsnummer, Eröffnung eines türkischen Bankkontos, Devisenkaufbescheinigung (DAB) bei der Türkischen Zentralbank, SPK-lizenzierte Immobilienbewertung, Genehmigungen in militärischen Sperrgebieten sowie das Grundbuchrecht. Wir betreuen Kundinnen und Kunden aus über 30 Ländern — von Deutschland bis Großbritannien, von den USA bis zu den VAE — und steuern den Immobilienkauf, die Mietverwaltung, die steuerliche Compliance und bei Bedarf den Antrag auf die türkische Staatsbürgerschaft (bei einer qualifizierten Immobilieninvestition im Gegenwert von 400.000 USD, einschließlich Ehepartner und Kindern unter 18 Jahren) lückenlos aus einer Hand.
Wir betreuen ausländische Investoren aus über 30 Ländern
WARUM DIE TÜRKEI?
Vier starke Gründe für ausländische Investoren
Strategische Lage
Ein Brückenland am Schnittpunkt von Europa, Asien und Afrika. Vier-Stunden-Flüge zu drei Kontinenten, ein leistungsfähiges Logistiknetz und ein wachsender Binnenmarkt mit 85 Millionen Einwohnern.
Hohe Mietrendite
In den richtigen Lagen 6 %–12 % brutto Jahresmietrendite — zwei- bis dreimal so hoch wie in Berlin, Paris oder London.
Devisen-Kaufkraft
Mit Ihren Ersparnissen in USD, EUR oder GBP erzielen Sie in der Türkei eine starke Kaufkraft und erhalten Zugang zu hochwertigen Immobilien, die in Europa kaum erreichbar wären.
Staatsbürgerschaft mit Familie
Mit einer Immobilieninvestition im Gegenwert von 400.000 USD erhalten Sie zusammen mit Ehepartner, Kindern unter 18 Jahren und pflegebedürftigen behinderten Kindern in durchschnittlich 3–9 Monaten die türkische Staatsbürgerschaft — visafrei oder mit Visa-on-Arrival in mehr als 110 Länder.
DER PROZESS
In 3 Schritten — Investieren in der Türkei ohne Anreise
Ein vollständig transparenter Prozess, der ohne Reise in die Türkei abgewickelt wird: Er beginnt mit der Vollmacht, gefolgt von Banküberweisung, SPK-Bewertung, DAB-Bescheinigung, Eigentumsübertragung und einer unterbrechungsfreien Verwaltung — und mündet auf Wunsch in den Antrag auf türkische Staatsbürgerschaft.
Vollmacht (in Ihrem Wohnsitzland)
Eine spezielle Vollmacht wird ohne Anreise in die Türkei erstellt: in Ländern, die dem Haager Apostille-Übereinkommen von 1961 beigetreten sind, bei einem ausländischen Notar mit Apostille-Vermerk; in Nicht-Vertragsstaaten durch konsularische Beglaubigung bei einem türkischen Konsulat. KENTKURAN Legal verfasst den Text zweisprachig (Türkisch/Deutsch oder Türkisch/Englisch), verwaltet die Dokumentenliste und Termine. Die Steueridentifikationsnummer wird per Vollmacht beim türkischen Finanzamt beantragt; die Eröffnung des türkischen Bankkontos erfolgt — je nach Geldwäschebestimmungen (MASAK) und Bankrichtlinien — entweder per Vollmacht oder im Rahmen eines kurzen Besuchs.
Immobilienauswahl, SPK-Bewertung und rechtliche Prüfung
Auf Basis Ihres Budgets, der angestrebten Mietrendite und der Eignung für die Staatsbürgerschaft erstellen wir eine regionale Analyse und legen Ihnen Immobilienalternativen vor. Das bei Käufen durch Ausländer obligatorische, von der SPK lizenzierte Immobilien-Wertgutachten wird eingeholt — der Schwellenwert für die Staatsbürgerschaft wird auf Basis des jeweils niedrigeren Wertes aus Bewertungssumme und beurkundetem Kaufpreis berechnet. Grundbucheinträge, Bebauungsplan, Hypotheken- und Pfändungsprüfungen werden abgeschlossen; die Freigabe für militärische Sperr- und Sicherheitszonen erfolgt über das in das Verteidigungsministerium integrierte elektronische System durch Militärbehörden / das Gouverneursamt.
Banküberweisung, CBRT DAB und Eigentumsübertragung
Der Kaufpreis wird in ausländischer Währung aus dem Ausland in die Türkei überwiesen, und die Devisenkaufbescheinigung (DAB) wird bei der Türkischen Zentralbank (CBRT) ausgestellt — eine rechtliche Voraussetzung für den Antrag auf Staatsbürgerschaft. Die Eigentumsübertragung erfolgt per Vollmacht; die dreijährige Verkaufssperre wird im Grundbuch eingetragen. Am selben Tag beginnt Ihre KENT'li-Reise: Mietersuche, Mieteinzug, Steuerverwaltung und monatliche Berichte laufen über ein einziges Portal. Auf Wunsch wird der Staatsbürgerschaftsantrag parallel vorbereitet.

STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH INVESTITION
Türkische Staatsbürgerschaft durch Investition
Gemäß Artikel 12/b des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 und der zugehörigen Durchführungsverordnung verleiht eine qualifizierte Immobilieninvestition im Gegenwert von 400.000 USD dem Investor die türkische Staatsbürgerschaft — einschließlich Ehepartner, Kindern unter 18 Jahren und pflegebedürftigen behinderten Kindern. Der gesamte Prozess wird als eine einzige Akte vom KENTKURAN Legal-Team gemeinsam mit unseren Immobilienberatern bearbeitet.
Programmübersicht
Wer ist antragsberechtigt? Ausländische Staatsangehörige, die in der Türkei Immobilien im Gegenwert von mindestens 400.000 USD erwerben — berechnet auf Basis des jeweils niedrigeren Wertes aus SPK-lizenziertem Wertgutachten und beurkundetem Kaufpreis — und eine dreijährige Verkaufssperre als Anmerkung im Grundbuch eintragen lassen.
Gesetzliche Voraussetzungen: Der Kaufpreis muss aus dem Ausland in ausländischer Währung über Bankkanäle in die Türkei überwiesen werden, und die Devisenkaufbescheinigung (DAB) muss bei der CBRT ausgestellt werden. Barzahlungen, Krypto-Werte oder Inlandsüberweisungen werden nicht akzeptiert.
Einbezogene Familienmitglieder: Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren und pflegebedürftige behinderte Kinder über 18 sind in den Antrag eingeschlossen (Gesetz Nr. 5901, Art. 20). Eine Akte für die gesamte Familie.
Dauer: Nach Eigentumsübertragung wird die türkische ID-Karte — einschließlich Antragsbescheinigung, kurzfristige Aufenthaltserlaubnis, Prüfung durch die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und Präsidialentscheidung — in der Regel innerhalb von 3–9 Monaten ausgestellt.
Erwerbsbeschränkungen: Für Staatsangehörige bestimmter Länder bestehen Beschränkungen beim Erwerb von Immobilien in der Türkei. Die Eignung wird von KENTKURAN Legal vor Eröffnung der Akte überprüft.
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass und apostillierte Geburtsurkunde (mit notariell beglaubigter türkischer Übersetzung)
- Heiratsurkunde (sofern zutreffend) und Geburtsurkunden der Kinder
- Polizeiliches Führungszeugnis aus Ihrem Wohnsitzland (mit Apostille)
- Ärztliches Attest (allgemeiner Gesundheitszustand)
- 4 biometrische Passfotos
- Grundbuchauszug, SPK-lizenziertes Wertgutachten und CBRT-DAB-Bescheinigung (von KENTKURAN bereitgestellt)
Die Angaben entsprechen der Rechtslage im Jahr 2026. Die Gesetzgebung kann sich ändern; die jeweils aktuelle Vorschrift wird von KENTKURAN Legal für jede einzelne Akte überprüft.
Investitionsschwelle
400K USD
Mindestimmobilieninvestition für die türkische Staatsbürgerschaft inklusive Familie
- Dreijährige Verkaufssperre im Grundbuch
- CBRT-DAB-Bescheinigung erforderlich (Banküberweisung)
- Der niedrigere Wert aus SPK-Bewertung oder Kaufpreis zählt
- Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren und pflegebedürftige behinderte Kinder
- Durchschnittliche Bearbeitungsdauer: 3–9 Monate
- Visafreier oder Visa-on-Arrival-Zugang zu mehr als 110 Ländern
STEUERN & FINANZRAHMEN
Steuerlicher Rahmen für ausländische Investoren
Mieteinkommensteuer und Quellensteuer
Bei Wohnungsmieten unterliegen Einkünfte oberhalb der jährlichen Freigrenze für beschränkt steuerpflichtige Ausländer der progressiven Einkommensteuer. Bei Gewerbemieten mit einem unternehmerischen Mieter wird eine Quellensteuer von 20 % an der Quelle einbehalten. Die Steuererklärung wird von KENTKURAN Legal eingereicht.
Mieteinnahmen ins Ausland überweisen
Nach Erfüllung der Steuerverpflichtungen wird Ihr Mieteinkommen in die gewünschte Währung — USD, EUR oder GBP — umgetauscht und frei über Bankkanäle auf Ihr Auslandskonto überwiesen. Die monatlichen Berichte weisen sowohl TRY als auch den Gegenwert in Fremdwährung aus.
Mehrwertsteuerbefreiung bei der ersten Immobilie
Gemäß Artikel 13/i des Mehrwertsteuergesetzes sind nicht in der Türkei ansässige Ausländer beim erstmaligen Erwerb einer Wohn- oder Gewerbeeinheit von der Mehrwertsteuer befreit, sofern der Kaufpreis in ausländischer Währung in die Türkei überwiesen wird (DAB) und die Immobilie mindestens 3 Jahre gehalten wird. Bei einem Verkauf vor Ablauf der 3 Jahre wird die Befreiung rückerstattet. Der Prozess wird von KENTKURAN Legal überwacht.
Wichtiger Hinweis: Steuersätze und Gesetzgebung können sich ändern. Gemeinsam mit KENTKURAN Legal erhalten Sie auf den aktuellen Rechtsstand abgestimmte aktenspezifische Beratung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine persönliche Finanzberatung dar.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Beginnen wir Ihre Investitionsreise
Kontaktieren Sie uns mit allen Fragen zu Immobilieninvestitionen in der Türkei, zum Vollmachtsprozess, zu Steuer- und Bankschritten, zum 400.000-USD-Staatsbürgerschaftspaket oder zur Verwaltung einer bestehenden Immobilie in der Türkei. Das erste Gespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich — wir planen den passenden Weg gemeinsam.
